
Pilzsicherheit für alle
Im März 2002 wurde die Verpflichtung zur amtlichen Pilzkontrolle in der Schweiz aufgehoben. EBP hat für das Bundesamt für Gesundheit im Vorfeld die Risikosituation des Pilzkonsums abgeklärt.
Nach der Revision der Lebensmittelverordnung (LMV) und der Verordnung über Speisepilze (VSp) im März 2002 gilt für wild gewachsene Speisepilze wie für übrige Lebensmittel im Handel die Verantwortung zur Selbstkontrolle. Die Verpflichtung zur amtlichen Kontrolle wurde aufgehoben. Zudem müssen die Kantone keine Pilzkontrollstellen für privat gesammelte Pilze mehr anbieten. Diese Anpassungen riefen im Vorfeld Bedenken hervor. Einerseits wurde davor gewarnt, dass Pilzvergiftungen durch Speisepilze aus dem Handel wegen mangelhafter Selbstkontrolle häufiger auftreten könnten. Andererseits wurde befürchtet, dass die Pilzkontrollstellen für Privatsammelgut vermehrt abgeschafft würden, was die Risiken erhöhen würde und wertvolles Wissen verloren ginge.
EBP erhielt Mitte 2001 den Auftrag, die Risikosituation des Pilzkonsums in der Schweiz fundiert abzuschätzen sowie Massnahmen zu beurteilen, damit der Schutz der Bevölkerung vor Pilzvergiftungen auch in Zukunft wirkungsvoll umgesetzt werden kann. Das Mandat umfasste grob:
- Zusammenstellung und Beurteilung des Ist-Zustandes bezüglich Risiken
- Abschätzung der Risikoentwicklung
- Massnahmenkatalog und -beurteilung zur weiteren Verminderung des Risikos beim Genuss von wild gewachsenen Speisepilzen